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   VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2860/15   

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VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2860/15 (https://dejure.org/2017,59115)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2017 - 14 K 2860/15 (https://dejure.org/2017,59115)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 (https://dejure.org/2017,59115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 5 S 3 VerpackV 1998, § 24 Abs 1 Nr 2 KrW-/AbfG, § 25 Abs 1 Nr 2 KrWG, Art 80 Abs 1 S 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duales System; Entsorgung von Leichtverpackungen; Sicherheitsleistung; Ermessensausübung; Änderung einer bestehenden Verwaltungspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Streit um Sicherheitsleistungen - Systembetreiber unterliegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 15.06.2015 - BT-Drs 18/5210
    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2860/15
    So zeigt der Bericht des Bundeskartellamtes vom 15.06.2015 über seine Tätigkeit in den Jahren 2013/2014 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet vom 15.06.2015 (BT-Drucksache 18/5210), dass es sich bei dem vom Beklagten befürchteten Systemzusammenbruch keinesfalls um eine völlig fernliegende Annahme handelt.

    Es habe daher nach Einschätzung des Bundeskartellamtes unter anderem die vollständige Bezahlung der bereits beauftragten Entsorgungsunternehmen zu scheitern gedroht (BT-Drucksache 18/5210, Seite 85).

    Denn bereits die Vielzahl der beteiligten Akteure und die im Jahr 2014 aufgetretenen rechtlichen Differenzen zwischen den Systembetreibern, die dazu führten, dass ausweislich des Berichts des Bundeskartellamtes vom 15.06.2015 (BT-Drucksache 18/5210, S. 85) die vollständige Bezahlung der bereits beauftragten Entsorgungsunternehmen zu scheitern drohte, lassen - entgegen der Ansicht der Klägerin - zumindest für den Zeitraum von einem Monat nicht den Schluss zu, dass es sich nur um ein theoretisches Szenario handelt.

  • VG Halle, 26.11.2013 - 2 A 197/13

    Auflage gegenüber einem Betreiber eines Dualen Systems nach der

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2860/15
    Das VG Halle habe entschieden, dass die Behörden ermessensfehlerfrei die Erbringung der Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft fordern könnten und eine Konzernbürgschaft nicht akzeptieren müssten (VG Halle, Urteil vom 26.11.2013 - 2 A 197/13 -, juris).

    § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV ist daher für eine zur Gewährleistung der dauerhaften Angemessenheit erforderlichen Anpassung der Sicherheitsleistung die Spezialvorschrift, so dass nicht auf die allgemeinen Regelungen in §§ 48, 49 LVwVfG zurückgegriffen werden muss (so auch VG Halle (Saale), Urteil vom 26.11.2013 - 2 A 197/13 -, juris, Rn. 37).

    Die Regelung in § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV ist daher von § 24 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/ AbfG gedeckt (so im Ergebnis auch VG Halle, Urteil vom 26.11.2013 - 2 A 197/13 -, juris).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2860/15
    Das besondere Kostenrisiko der öffentlichen Hand sei aber in materiell-rechtlicher Hinsicht der Geltungsgrund, warum die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung überhaupt angeordnet werden könne (siehe BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 7 C 44/07 - , NvWz 2008, Rdnr. 30).

    Der Beklagte habe - insoweit abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 7 C 44.07) - nur einen Aufschlag von 10 % vorgenommen und davon abgesehen, den Zuschlag auf 15 % oder 20 % festzulegen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2860/15
    Ebenso sind die Handlungsmöglichkeiten des Verordnungsgebers in der Ermächtigungsnorm hinreichend bestimmt, nämlich zur Festlegung von Anforderungen nach § 22 KrW-/ AbfG - also zur Konkretisierung der Produktverantwortung - zu bestimmen, dass Hersteller und Vertreiber bestimmte Erzeugnisse zurückzunehmen und die Rückgabe durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Rücknahmesysteme oder durch Erhebung eines Pfandes, sicherzustellen haben (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.10.2005 - OVG 12 B 3.05 -, juris, Rn. 84).
  • VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2847/15

    (§ 6 Abs 5 S 3 VerpackVjuris: VerpackV 1998) als wirksame Ermächtigungsgrundlage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2860/15
    (Parallelentscheidung zu 14 K 2847/15).
  • VG Gelsenkirchen, 02.06.2020 - 9 L 1960/19

    Sicherheitsleistung; duale Systeme; Ersatzvornahme; Verpackungsabfälle;

    Die zuständige Behörde darf bei der Festsetzung der Höhe der Sicherheitsleistung auf ein "worst-case-Szenario" abstellen (Anschluss VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 101 zu § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F.).

    vgl. zur alten Rechtslage: VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 88.

    So auch im Zusammenhang mit § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F.: VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 78.

    VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 73 f.

    VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 92, als ermessensgerecht erachteten Zahlen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2011 - zurückgegriffen.

    vgl. insoweit ebenso VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 102.

    vgl. zu § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F.: VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 101, 103.

  • VG Gelsenkirchen, 02.06.2020 - 9 L 1924/19

    Sicherheitsleistung; duales System; Ersatzvornahme; Verpackungsabfälle;

    Die zuständige Behörde darf bei der Festsetzung der Höhe der Sicherheitsleistung auf ein "worst-case-Szenario" abstellen (Anschluss VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 101 zu § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F.).

    vgl. zur alten Rechtslage: VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 88.

    So auch im Zusammenhang mit § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F.: VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 78.

    VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 73 f.

    VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 92, als ermessensgerecht erachteten Zahlen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2011 - zurückgegriffen.

    vgl. insoweit ebenso VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 102.

    vgl. zu § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F.: VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 101, 103.

  • VG München, 29.06.2020 - M 17 S 20.1883

    Sicherheitsleistung des Systembetreibers zur Sammlung und Verwertung

    Auch eine teilweise Zahlungseinstellung mit der Folge der Einstellung der Entsorgung durch den Auftragnehmer stellt eine Pflichtverletzung des Systembetreibers dar (vgl. zur alten Rechtslage: VG Stuttgart, U. v. 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 88).

    Der Einwand greift somit die Entscheidung an, trotz der behaupteten Unwahrscheinlichkeit des Eintritts des Sicherungsfalls überhaupt eine Sicherheitsleistung festgesetzt zu haben (VG G* ...enkirchen, B. v. 2.6.2020 - 9 L 1960/19 - juris Rn. 52 ff., so auch im Zusammenhang mit § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F.: VG Stuttgart, U.v. 14.12.2017 - 14 K 2860/15 - juris Rn. 78).

    Bezüglich der Ersatzvornahme hat das VG Stuttgart (U. v. 14.12.2017 - 14 K 2860/15 - juris Rn. 73 f.) zum Maßstab der Überprüfung der Ermessensausübung bei der Festsetzung der Höhe der Sicherheitsleistung im Zusammenhang mit § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F. ausgeführt:.

    Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass gerade im Falle von Zahlungsschwierigkeiten eines Systembetreibers eine Ersatzvornahme über einen längeren Zeitraum erforderlich werden kann, wobei ein Zeitraum von einem Monat sich zumindest noch innerhalb des Möglichen bewegt (vgl. insoweit ebenso VG Stuttgart, U. v. 14.12.2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 102).

    Denn bereits die Vielzahl der beteiligten Akteure und die Vielzahl der rechtlichen bzw. tatsächlichen Möglichkeiten stützen eher die Annahme eines Risikos für eine Funktionsstörung bei der Abholung der in "gelben Säcken" oder Tonnen bereitgestellten Verkaufsverpackungen und lassen jedenfalls nicht den Schluss zu, dass die vom Antragsgegner getätigte Prognose nur rein theoretisch denkbar und damit der Zeitraum von einem Monat - wie von der Antragstellerin vorgetragen - unverhältnismäßig ist (VG G* ...enkirchen, B. v. 2.6.2020 - 9 L 1960/19 - juris Rn. 114; vgl. zu § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F.: VG Stuttgart, U. v. 14.12.2017 - 14 K 2860/15 - juris Rn. 101, 103).

  • VG München, 09.07.2020 - M 17 S 20.2411

    Sicherheitsleistung des Systembetreibers zur Sammlung und Verwertung

    Auch eine teilweise Zahlungseinstellung mit der Folge der Einstellung der Entsorgung durch den Auftragnehmer stellt eine Pflichtverletzung des Systembetreibers dar (vgl. zur alten Rechtslage: VG Stuttgart, U. v. 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 88).

    Der Einwand greift somit die Entscheidung an, trotz der behaupteten Unwahrscheinlichkeit des Eintritts des Sicherungsfalls überhaupt eine Sicherheitsleistung festgesetzt zu haben (VG Gelsenkirchen, B. v. 2.6.2020 - 9 L 1960/19 - juris Rn. 52 ff., so auch im Zusammenhang mit § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F.: VG Stuttgart, U.v. 14.12.2017 - 14 K 2860/15 - juris Rn. 78).

    Bezüglich der Ersatzvornahme hat das VG Stuttgart (U. v. 14.12.2017 - 14 K 2860/15 - juris Rn. 73 f.) zum Maßstab der Überprüfung der Ermessensausübung bei der Festsetzung der Höhe der Sicherheitsleistung im Zusammenhang mit § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F. ausgeführt:.

    Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass gerade im Falle von Zahlungsschwierigkeiten eines Systembetreibers eine Ersatzvornahme über einen längeren Zeitraum erforderlich werden kann, wobei ein Zeitraum von einem Monat sich zumindest noch innerhalb des Möglichen bewegt (vgl. insoweit ebenso VG Stuttgart, U. v. 14.12.2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 102).

    Denn bereits die Vielzahl der beteiligten Akteure und die Vielzahl der rechtlichen bzw. tatsächlichen Möglichkeiten stützen eher die Annahme eines Risikos für eine Funktionsstörung bei der Abholung der in "gelben Säcken" oder Tonnen bereitgestellten Verkaufsverpackungen und lassen jedenfalls nicht den Schluss zu, dass die vom Antragsgegner getätigte Prognose nur rein theoretisch denkbar und damit der Zeitraum von einem Monat unverhältnismäßig ist (VG Gelsenkirchen, B. v. 2.6.2020 - 9 L 1960/19 - juris Rn. 114; vgl. zu § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV a.F.: VG Stuttgart, U. v. 14.12.2017 - 14 K 2860/15 - juris Rn. 101, 103).

  • VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2847/15

    (§ 6 Abs 5 S 3 VerpackVjuris: VerpackV 1998) als wirksame Ermächtigungsgrundlage;

    (Parallelentscheidung zu 14 K 2860/15).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2020 - 10 S 1579/18

    Streitwert bei abfallrechtlicher Auflage

    Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 - geändert und der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 22.566,75 EUR festgesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2021 - 20 B 883/20

    Absicherung der Kosten der Entsorgung nicht abgeholter Leichtverpackungsabfälle

    Einerseits wird - wie vorliegend auch vom Verwaltungsgericht - in Anlehnung an eine Entscheidung zur Vorgängerregelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV - vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris - angenommen, dass gegen die Vereinbarkeit von § 18 Abs. 4 VerpackG mit höherrangigem Recht keine Bedenken bestünden, weil die Vorschrift insbesondere dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit von Gesetzen und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genüge.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2021 - 20 B 928/20

    Berechnung der Höhe der Sicherheitsleistung für Mitbenutzungs- und Nebenentgelte

    Einerseits wird - wie vorliegend auch vom Verwaltungsgericht - in Anlehnung an eine Entscheidung zur Vorgängerregelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV - vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris - angenommen, dass gegen die Vereinbarkeit von § 18 Abs. 4 VerpackG mit höherrangigem Recht keine Bedenken bestünden, weil die Vorschrift insbesondere dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit von Gesetzen und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genüge.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2021 - 20 B 937/20
    Einerseits wird - wie vorliegend auch vom Verwaltungsgericht - in Anlehnung an eine Entscheidung zur Vorgängerregelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV - vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris - angenommen, dass gegen die Vereinbarkeit von § 18 Abs. 4 VerpackG mit höherrangigem Recht keine Bedenken bestünden, weil die Vorschrift insbesondere dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit von Gesetzen und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genüge.
  • VG Köln, 03.06.2020 - 13 L 2655/19
    § 18 Abs. 4 VerpackG ist - ebenso wie die ehemalige Rechtsgrundlage des § 6 Abs. 5 Satz 3 VerpackV - kein abgabenähnlicher Tatbestand im Sinne der von der Antragstellerin herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und hinreichend bestimmt, vgl. dazu im Einzelnen VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 14 K 2860/15 -, juris Rn. 66.
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